Allgemeine Geschäftsbedingungen der
GKA Medical Safety GmbH

§ 1
Allgemeines

(1) Für alle Verträge mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, wenn und /oder soweit nicht der Kunde und GKA Medical Safety GmbH durch individuelle Abreden gesonderte Vereinbarungen getroffen haben. 

(2) GKA Medical Safety GmbH behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§ 2
Abschluss des Vertrages

(1) Der Vertrag zwischen der GKA Medical Safety GmbH und dem Kunden kommt durch Terminvereinbarung zustande und kann schriftlich, per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. Terminwünsche per E-Mail gelten erst als bestätigt, wenn der GKA Medical Safety GmbH eine Bestätigungs-E-Mail versandt hat.
(2) Die Mitarbeiter der GKA Medical Safety GmbH sind nicht befugt, rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen, Erklärungen entgegenzunehmen und/oder abzugeben. Dies ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.

§ 3
Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt für die Vergütung die jeweils aktuelle Preisliste der GKA Medical Safety GmbH. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2) Bei unterschiedlichen Preisangeboten der GKA Medical Safety GmbH gelten ausschlich die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.
(3) Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens nach der Behandlung direkt in unseren Geschäftsräumen zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4
Terminverspätungen/-verschiebungen/-absagen und Stornierungen

(1) Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Untersuchungs-/Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.

(2) Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher persönlich, per Telefon oder per E-Mail abgesagt werden.

(3) Im Hinblick auf die Durchführung aller Untersuchungen bitten wir in Absprache mit der zu untersuchenden Person sicherzustellen, dass am Tag unserer Untersuchung die zu untersuchende Person nicht arbeitsunfähig erkrankt ist oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung an sonstigen, vorübergehenden Beeinträchtigungen der Gesundheit leidet. Dies gilt sowohl für sämtliche Atemwegserkrankungen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Krise als auch ganz allgemein für sämtliche Fälle einer vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung. Ansonsten wird nicht nur die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchung erschwert oder vereitelt. Sie riskieren andernfalls auch, dass unser Arbeitsmediziner zum Schutz der untersuchenden Person oder zum Schutz unserer eigenen Mitarbeiter die Durchführung einer Untersuchung zurückweisen müssen. (ggf. ergänzend) Wir bitten um Verständnis, dass wir gleichwohl die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen müssen, wenn die Durchführung unserer Untersuchung aufgrund einer Erkrankung der untersuchenden Person nicht erfolgen kann, obwohl dies für Sie und die zu untersuchende Person bereits am Tag zuvor erkennbar war, aber eine Absage des Termins bei uns unterblieben ist.

(4) Bei einer Terminabsage mindestens vier Werktage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir keine weiteren Kosten. Bei einer Terminabsage drei Werktage vor dem vereinbarten Termin behalten wir uns vor, 50 % der Kosten in Rechnung zu stellen. Bei einer Terminabsage von zwei Werktagen oder weniger vor dem vereinbarten Termin sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

(5) Die Entgegennahme der Absagen bzw. Stornierungen kann nur innerhalb der Geschäftszeiten, werktags (Montag-Freitag) von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgen. E-Mails können von Fr. 16:01 Uhr bis Mo. 8:29 Uhr sowie an Feiertagen nicht gelesen werden, sodass eine Beantwortung nicht möglich ist.

§ 5
Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) An uns übermittelte Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) und sonstige Informationen verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung.

(2) Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Wir sind aber berechtigt, die erhaltenen Daten und Informationen sowie die Ergebnisse unserer Leistungen (z. B. Tauglichkeitsbescheinigung etc.) an die konzerninternen Bildungsträgern weiterzugeben, wenn unsere Beauftragung zum Zwecke der Vorbereitung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Ausbildungsverhältnis) zwischen Ihnen oder der untersuchten Person und dem jeweiligen Träger erfolgt ist.

§ 6
Rücktritt / Leistungserbringung und -änderung

(1) GKA Medical Safety GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht erfolgt.

(2) Die GKA Medical Safety GmbH vergrößert und erweitert ihre Leistungen ständig, um ein bestmögliches Angebot bereitstellen zu können. Die GKA Medical Safety GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch innovative Änderungen anzupassen, sofern die Anpassungen den Vertragszweck nicht gefährden.

(3) Die GKA Medical Safety GmbH erbringt die Leistungen grundsätzlich selbst. Mit Zustimmung des Kunden ist die GKA Arbeitsmedizin berechtigt, Teile der Leistung durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 7
Haftung

(1) GKA Medical Safety GmbH haftet für die Schadensersatzansprüche des Kunden aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten), und für Schäden in typischer Weise mit oder aus der Vertragsdurchführung verbunden oder vorhersehbar sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige gesetzlichen Ansprüche, auf die kraft Gesetzes nicht verzichtet werden kann, bleiben ebenfalls unberührt.

§ 8
Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertrag zwischen GKA Medical Safety GmbH und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Berlin.

Stand: 13.10.2023