Übersicht Tauglichkeitsuntersuchungen für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer, die Taxis, Busse oder LKWs fahren, müssen über einen guten allgemeinen Gesundheitszustand verfügen und dürfen keine schweren gesundheitlichen Störungen aufweisen. Um dies nachzuweisen, müssen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor der Erteilung und zur Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKWs (C, C1, CE, C1E), Busse (D, D1, DE, D1E) sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi) verschiedenen Untersuchungen zur Feststellung der Fahreignung durchgeführt werden.
Während LKW-Fahrer nur eine allgemeine ärztliche Untersuchung (FeV 5.1 (1)) sowie eine Untersuchung des Sehvermögens (FeV 6.2 (3)) nachweisen müssen, benötigen Fahrgastbeförderer (Bus, Taxi, Krankenwagen) einen zusätzlichen Test sowie ein Gutachten über die speziellen psychischen Leistungsvoraussetzungen (FeV 5.2 (2)).
Wir bieten alle Untersuchung ebenfalls auf Russisch und Englisch an.
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